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Unter diesen 6 Bedingungen dürfen Sie jetzt noch nach DSGVO Daten verarbeiten
Inklusive Praxisbeispielen!
Nach DSGVO bedarf die Datenverarbeitung immer einer rechtlichen Grundlage. Ansonsten ist sie verboten (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
Dies ist eine Kurzversion des ausführlichen Artikels zu diesem Thema. Hier geht es zum ganzen Artikel: Klick.
Grundsätzlich gibt es keine “bessere” oder “schlechtere” Rechtsgrundlage, viel mehr gibt es gut passende und eher nicht so gut passende. Von daher lohnt sich die Beschäftigung mit der Rechtsgrundlage, da sie in der Zukunft viel Arbeit ersparen kann.
1. Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen
Praxisbeispiel: Angebotserstellung, Projektdatenbanken.
2. Berechtigtes Interesse (z.B. wirtschaftliches Interesse oder Sicherheit)
Praxisbeispiel: Videoüberwachung, Nutzung von Bürosoftware und Druckern.
3. Rechtliche / gesetzliche Verpflichtung
Praxisbeispiel: Buchhaltungs- und Aufbewahrungspflichten nach Abgabenordnung, Patientendatenverarbeitung.
4. Einwilligung des Betroffenen
Praxisbeispiel: Speicherung von Bewerberdaten über das gesetzliche Minimum hinaus, Verwendung von Mitarbeiterfotos.
5. und 6. lebenswichtige Interessen und öffentliches Interesse
Praxisbeispiel: Katastrophenfall, notfallmedizinische Maßnahmen
Fazit Die DSGVO kennt einige Tatbestände, die Ihnen ermöglichen, personenbezogene Daten rechtlich sicher zu verarbeiten. Empfehlenswert ist es zu erst die Grundlagen berechtigtes Interesse und Vertrag zu prüfen, da diese im Handling recht einfach sind.
Mit freundlichen Grüßen
Erkan Benchikhi
Datenschutzbeauftragter
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