Sprechstunde für Vorstände- Fragen, Ideen, Feedback: VEZ NRW steht regelmäßig im Rahmen einer Online Sprechstunden für ein Vorstandsgespräch zur Verfügung und freut sich auf den Austausch. Diese lebt von Anregungen und Rückmeldungen seiner Mitglieder. Näheres hierzu finden Sie unter: https://vez-nrw.de/sprechstunde-fuer-die-vorstaende/
Die aktuellen Themen sind:
Wenn der Vorstand im Amt bleibt: Vergessen Sie das Registergericht nicht
Liebe Mitglieder,
als Vorstand bleiben Sie aktuell so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird. Dies gilt unabhängig davon, was die Satzung Ihres Vereins regelt. So ist es in § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht geregelt, das noch bis zum 31.8.2022 in Kraft ist.
Wenn also kein Vorstandsmitglied zurücktritt, verstirbt oder unmündig wird, besteht (eigentlich) kein Handlungsbedarf gegenüber dem Registergericht.
Aber:
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, holen Sie das Gericht aber mit ins Boot und informieren es darüber, dass die Mitgliederversammlung nicht stattfinden konnte und keine alternative Möglichkeit zur Neuwahl des Vorstands bestand.
Mit besten Grüßen
Erkan Köktas, VEZ Qualitätsmanagement
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